Lassen Sie die Seele baumeln und genießen Ihren Urlaub in einem unser modernen Appartements. Wir haben drei verschieden große Wohnungen zur Vermietung. Diese verfügen alle über eine voll ausgestattete Küche, Essbereich, große Schlafzimmer mit Laminatboden, Wohnbereich und schöne Bäder. Ein Flachbildfernseher mit Kabelanschluss und Sky TV ist in allen Wohnbereichen zu finden, natürlich kann WIFI kostenlos genutzt werden.
Jede Wohnung hat einen Balkon oder Terrasse mit Südblick auf die schönen Berge. Natürlich sind ausreichend Gartenmöbel vorhanden.
Die Ferienwohnungen Gletschermühle und Enzian haben einen Kamin im Wohnzimmer. Das Appartement Weißseekopf hat einen elektrischen Wandkamin im Wohnzimmer.
Im Appartement Gletschermühle befindet sich eine Infrarotkabine mit kostenfreien Handtüchern, die Kabine wird mit einem Münzzähler genutzt.
Natürlich stehen Handtücher (bei 14 Tagen Aufenthalt einmal kostenloser Wechsel), Bettwäsche, Fön, Geschirrtücher, Geschirrtabs zu Ihrer Verfügung. Auf Wunsch haben wir auch eine Babywanne, Reisebett, Babybettwäsche sowie Hochstuhl.
Der Autoabstellplatz befindet sich direkt am Haus. Zudem ein beheizter Skiraum mit Schuhtrockner - der auch als Fahrradgarage genutzt werden kann.
Ein Grillplatz mit großem Gartenkamin ist für alle nutzbar. Ein Tischtennisspiel, Badminton und verschiedene Gesellschaftsspiele stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Als besonderen Service bieten wir Ihnen Frühstück oder Halbpension im Restaurant Gletschermühle an. Preise auf Anfrage!
STORNIERUNGSRICHTLINIEN
Ab 30 Tage vor Anreise - die Anzahlung von 30% bleibt einbehalten
Wir weißen darauf hin, das eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden sollte.
Stornierung wegen Coronavirus
Wir halten uns an die WKO Kärnten Richtlinien
https://www.kaernten.at/aktuelle-informationen/
Im Falle von Reisenden die von einem Ausreiseverbot betroffen sind, hat das Hotel keinen Anspruch auf das Beherbergungsentgelt oder Stornogebühren.
Ist dem Reisenden eine Anreise möglich, so hat bei Stornierung durch den Gast dieser auch die vereinbarten Stornogebühren zu leisten.
Auch für den Fall der Stornierung durch den Gast aufgrund einer Erkrankung hat der Gast die vereinbarten Stornogebühren zu leisten.